Zivil-Militärische Zusammenarbeit
München, 02.09.2009.
Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr umfasst Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen Dienststellen der Bundeswehr auf der einen Seite und zivilen Behörden sowie der Zivilbevölkerung auf der anderen Seite regeln, unterstützen oder fördern.
Deutschlandweit werden 16 Stützpunkte, davon neun im Sanitätsdienst der Bundeswehr, für zivil-militärische Zusammenarbeit eingerichtet.
Geringfügige Anpassungen
Das Einrichten und Betreiben von Sanitätseinrichtungen ist eine der wesentlichen Fähigkeiten der sanitätsdienstlichen Stützpunkte. Transportkapazität für Verletzte, Dekontaminationskapazität für Verwundete und Verstärkungspakete mit Sanitätsmaterial ergänzen den Auftrag in den Stützpunkten.
Die Fähigkeiten sind in den Einheiten bereits im Grundbetrieb verfügbar. Die Aufgabe des Stützpunkts erfordert deshalb vergleichsweise geringe strukturelle und organisatorische Anpassungen.
Stützpunkte zur zivil-militärischen Zusammenarbeit sind aufgrund ihrer Ausrüstung und Ausbildung des Personals zur schnellen Hilfeleistung im Rahmen der Nothilfe geeignet.






