Humanitäres Völkerrecht
Das Humanitäre Völkerrecht (HVR) wirkt in international bewaffneten Konflikten als „Regeln des Kriegs“. Es hat das Kriegsvölkerrecht in seiner Bezeichnung abgelöst. Es dient dazu Gebäude, Menschen und die Umwelt im Kriegsfall zu schützen.
Durch Schutzzeichen sind bestimmte Personengruppen wie verwundete Soldaten, Sanitäter oder Kriegsgefangene zu kennzeichnen. Auch Kulturgüter und Gebäude werden gekennzeichnet. Diese stehen in einen bewaffneten Konflikt unter besonderem Schutz.
Regelungen
Jeder Verstoß gegen dieses Abkommen ist ein Verstoß gegen das HVR und wird in den Vertragsstaaten als Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt. Das Humanitäre Volkerrecht basiert auf nationalen und internationalen Abkommen.
Die wichtigsten Regelungen des Humanitären Völkerrechts sind die Genfer Konventionen von 1949 und das Haager Abkommen 1899 und 1907. Wichtigste Punkte dieser sind die Verbesserung der Versorgung von Verwundeten im Feld und zur See, sowie die Behandlung von Kriegsgefangenen und der Schutz der Zivilbevölkerung.

Schutzzeichen
Um Sanitätseinheiten kenntlich zu machen, sind Personal, Fahrzeuge und Einrichtungen mit einem Schutzzeichen versehen.
Neben dem internationalen roten Kreuz sind der rote Halbmond für den islamischen Raum und der rote Löwe auf weißem Grund für den asiatischen Raum zugelassen. Ebenfalls als Schutzzeichen gilt die weiße Flagge (Parlamentärflagge).
Weitere Schutzzeichen findet man auf Kulturgütern. Diese werden mit blauen Rauten auf weißem Hintergrund dargestellt. Mit einem blauen Dreieck auf Orangen Grund wird der Zivilschutz signalisiert. Sanitäts- und Sicherheitszonen werden mit einem roten Balken auf weißem Schild gekennzeichnet.


