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Reservistenarbeit im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr

Reservistinnen und Reservisten sind wichtig für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Sie sind ein Bindeglied zur Zivilbevölkerung und unverzichtbar für die Aufgabenerfüllung der Bundeswehr, auch im Sanitätsdienst. Zur Erfüllung der vielschichtigen Aufgaben des Sanitätsdienstes werden Reservistinnen und Reservisten aller Laufbahnen benötigt, insbesondere Angehörige medizinischer Fachberufe.

Wappen Reservistenverband und Logo Sanitätsdienst der Bundeswehr

Dabei bietet der Sanitätsdienst den Reservistinnen und Reservisten verschiedenste Verwendungsmöglichkeiten. Diese reichen von fachbezogenen medizinischen Verwendungen (z.B. in einem Bundeswehrkrankenhaus, einem Sanitätszentrum oder Fachsanitätszentrum) über Führungs- und Stabsverwendungen (z.B. Kompaniechef, Zugführer, Gruppenführer), Lehrverwendungen bis hin zu Verwendungen in der wissenschaftlichen Forschung und der zivil-militärischen Zusammenarbeit.

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Ungediente Bewerberinnen und Bewerber

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr bietet auch so genannten Seiteneinsteigern – das sind Ungediente mit einer Ausbildung in einem medizinischen Fachberuf – interessante Aufgaben und Möglichkeiten zur Mitarbeit.

Ungediente Bewerberinnen und Bewerber erhalten entsprechend ihrer beruflichen Qualifikation für die Dauer einer Wehrdienstleistung zunächst einen vorläufigen Dienstgrad (z.B. Arzt – Stabsarzt; Rettungsassistent – Feldwebel). Nach der endgültigen Verleihung des Dienstgrades ist die Reservistin und der Reservist berechtigt, diesen Dienstgrad mit dem Zusatz „d.R.“ (der Reserve) zu führen.

Bewerbungen von Ungedienten für die Laufbahnen der Offiziere können an das

Personalamt der Bundeswehr
Dez. IV 3
Kölner Str. 262
51140 Köln

für die Laufbahnen der Unteroffiziere und Mannschaften an die

Stammdienststelle der Bundeswehr
Abt. IV
Postfach 60 07 80
50687 Köln

oder an jeden Truppenteil gerichtet werden.

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Aus-, Fort- und Weiterbildung

Reservistinnen und Reservisten nehmen, wo realisierbar, an Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wie aktive Soldatinnen und Soldaten teil. Sie erwerben dabei die gleichen militärischen und sanitätsdienstlichen Qualifikationen, Kompetenzen und Fähigkeiten wie die aktive Truppe und werden somit qualifiziert, auch an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen.

Dabei orientiert sich die lehrgangsgebundene Ausbildung primär an den jeweiligen Beorderungsdienstposten (Beorderungsdienstposten sind Dienstposten für Reservistinnen und Reservisten bei Truppenteilen und Dienststellen, auf denen Reservistinnen, Reservisten und Ungediente, die sich schriftlich freiwillig für Beorderungen und damit auch für Wehrübungen/Übungen in den Streitkräften bereit erklärt haben, eingeplant werden können).

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Wehrübungen/Übungen

Beabsichtigte Wehrübungen/Übungen bespricht die Reservistin oder der Reservist mit der Reservistenbearbeiterin oder dem Reservistenbearbeiter des gewünschten Übungstruppenteils. Vor dort wird die Wehrübung bei der zuständigen Dienststelle beantragt.

Eine Einzelwehrübung/Einzelübung dauert mindestens vier Tage und grundsätzlich höchstens drei Monate. Der erste und letzte Wehrübungstag sollte ein Arbeitstag sein.

Wehrübungen/Übungen sollten so früh wie möglich beantragt werden, spätestens drei Monate vor dem geplanten Übungszeitraum.

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Auslandseinsatz

Die Dauer des Auslandseinsatzes ist auf maximal sieben Monate festgelegt, gegliedert in Vorbereitung, Einsatz und Nachbereitung. Die Bewerbung ist an das

Sanitätsführungskommando
G1.2
Andernacher Str. 100
56070 Koblenz

zu richten.

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Stand vom: 20.01.12

http://www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de/portal/poc/sanitaetsdienst?uri=ci%3Abw.zsan.karriere.resis