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Operationstechnische Assistentin / Opertionstechnischer Assistent

Fakten zur Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin/ zum Operationstechnischen Assistenten

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Operationstechnische Assistentinnen / Assistenten assistieren bei Operationen und reichen der / dem operierenden Ärztin / Arzt die gewünschten Instrumente zu.
Sie bereiten Patienten für die Operation vor und bringen sie in die entsprechende Lage. Ferner tragen sie die Mitverantwortung für die Hygiene im Operationssaal, zum Beispiel beim Warten und Pflegen der Instrumente und technischen Geräte. Auch administrative Aufgaben wie die OP-Dokumentation oder die Vorratshaltung und Ersatzbeschaffung von Operationsmaterial gehören zu ihrem Arbeitsfeld.

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Ausbildung

Dauer
Bei dem Ausbildungsgang Operationstechnische(r) Assistentin / Assistent handelt es sich um eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung sind entweder ein mittlerer Bildungsabschluss oder der Hauptschulabschluss und eine mindestens 2-jährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin / -helfer. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung als Krankenschwester / -pfleger oder als Kinderkrankenschwester / -pfleger und mindestens sechsmonatiger Tätigkeit im Operationsdienst kann die Ausbildung um 1 Jahr verkürzt werden.
Auswahlverfahren
Es existieren unterschiedliche Aufnahmeverfahren und -kriterien der einzelnen Bildungseinrichtungen. So finden Aufnahmeprüfungen oder die Auswahl nach einem persönlichem Gespräch, nach einem Losverfahren oder nach der Reihenfolge der Anmeldungen statt.
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
Ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis ist vorzulegen.
Verwendung im Sanitätsdienst der Bundeswehr

Als Operationstechnische(r) Assistentin / Assistent erfolgt Ihre Verwendung im Sanitätsdienst grundsätzlich im operativen Bereich eines Bundeswehrkrankenhauses oder eines Sanitätszentrums mit operativer Komponente. Auch der Einsatz in einem Lazarett- oder Sanitätsregiment ist möglich.

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Stand vom: 21.11.12 | Autor: 


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