Notstandskompetenz im Einsatz
Soldaten, die zum Einsatzersthelfer B ausgebildet werden, erhalten einen umfassenden Rechtsunterricht. Dieser klärt auf, wann eine Notstandssituation vorhanden ist, etwa wenn kein Fachpersonal sofort verfügbar ist.
Ferner lernen die Soldaten, welche weiteren Gesetze beachtet werden müssen. Zu den zu beachtenden Gesetzen zählen beispielsweise die Schweigepflicht oder der § 323c des Strafgesetzbuches, besser bekannt als Unterlassene Hilfeleistung.
Die ausgebildete Vorgehensweise im Rahmen der Notstandskompetenz im Einsatz wird sowohl durch den Wehrmedizinischen Beirat als auch durch ein ziviles juristisches Gutachten gestützt.

